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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Lucas Marc Volk, handelnd unter „FörderPilot“, Max-von-Laue Str. 2A, 76829 Landau in der Pfalz (nachfolgend „FörderPilot“, „wir“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“), die über die Website foerderpilot.com oder auf anderem Wege (E-Mail, WhatsApp, Telefon) zustande kommen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

FörderPilot bietet folgende Leistungen an:

a) Antragsservice für staatliche Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude –

Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM), insbesondere für die Maßnahmen Fenster & Türen, Dach, Dämmung;

b) Unterstützungsleistungen im Rahmen der KfW-Heizungsförderung, insbesondere die Erstellung der

Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID);

c) Energieberatung einschließlich Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP);

d) Heizlastberechnung.

Die jeweils gebuchte Leistung und der zugehörige Pauschalpreis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website bzw. aus dem dem Kunden vorliegenden Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung.

Wichtiger Hinweis: FörderPilot ist kein Fördermittelgeber. Fördermittelgeber sind ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW Bankengruppe. FörderPilot übernimmt im Auftrag und auf Grundlage einer vom Kunden erteilten Vollmacht die Vorbereitung, Prüfung und Einreichung des Förderantrags sowie die Begleitung bis zur Auszahlung. Über die Bewilligung, Höhe und Auszahlung der Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde über das Antragsformular auf unserer Website die erforderlichen Daten und Unterlagen übermittelt, FörderPilot die Förderfähigkeit der Maßnahme prüft und der Kunde anschließend die ihm zur elektronischen Unterzeichnung übermittelten Dokumente (insbesondere Vollmacht und ggf. Liefer- und Leistungsvertrag/Angebotsannahme unter Fördervorbehalt) signiert.

FörderPilot behält sich vor, eine Anfrage abzulehnen, wenn die Maßnahme nach erster Prüfung erkennbar nicht förderfähig ist. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande und es entstehen dem Kunden keine Kosten.

§ 4 Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei BAFA BEG EM und KfW-Heizungsförderung sind die Servicekosten von FörderPilot teilweise als förderfähige Nebenkosten im Förderantrag berücksichtigungsfähig; die tatsächliche Förderquote richtet sich

nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien und kann nicht garantiert werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich erst nach Zugang des schriftlichen Zuwendungs- bzw. Förderbescheids der zuständigen Förderstelle. Der Kunde geht damit für die Antragsphase kein Zahlungsrisiko ein.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

Wird der Förderantrag aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden abgelehnt, bleibt der Vergütungsanspruch von FörderPilot bestehen, da die vereinbarte Leistung (Prüfung und Antragstellung) erbracht wurde. Beruht eine Ablehnung nachweislich auf einem Fehler von FörderPilot bei der Antragstellung, erstattet FörderPilot dem Kunden die bereits gezahlte Vergütung für die betroffene Leistung.

§ 5 Vollmacht und Umfang der Beauftragung

Der Kunde erteilt FörderPilot eine Vollmacht zur Einreichung und Kommunikation mit der jeweiligen Förderstelle (BAFA bzw. KfW) im Rahmen der beauftragten Leistung. Der konkrete Umfang der Vollmacht ergibt sich aus dem gesondert zur Unterschrift vorgelegten Vollmachtsdokument.

FörderPilot prüft die vom Kunden sowie ggf. vom ausführenden Fachunternehmen übermittelten Unterlagen auf Plausibilität und formale Förderfähigkeit nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien. Diese Prüfung stellt keine technische Bauabnahme und keine Rechtsberatung dar.

Bei BAFA-BEG-EM-Anträgen erfolgt die Prüfung ausschließlich anhand der vom Kunden bzw. Fachunternehmen eingereichten Dokumente (insbesondere Angebot, Produktdatenblätter, Fachunternehmererklärung, Fotodokumentation). Eine Vor-Ort-Besichtigung der Baustelle oder des Objekts durch FörderPilot findet nicht statt.

§ 6 Maßnahmenbeginn, Fördervorbehalt und Risikohinweis

Nach Einreichung des Förderantrags und etwaiger erster Rückmeldung der Förderstelle kann die beantragte Maßnahme grundsätzlich begonnen werden, sofern die jeweils geltenden Förderrichtlinien dies zulassen. Die endgültige Bewilligung und die konkrete Förderhöhe stehen jedoch erst mit Zugang des schriftlichen Zuwendungs- bzw. Förderbescheids der zuständigen Förderstelle fest; dieser wirkt regelmäßig rückwirkend auf das Datum der Antragstellung.

Risikohinweis: Eine Mitteilung von FörderPilot, dass mit der Maßnahme begonnen werden kann, stellt keine Förderzusage dar und begründet keinen Anspruch auf Bewilligung der Förderung. Beginnt der Kunde mit der Maßnahme vor Zugang des schriftlichen Förderbescheids, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. FörderPilot übernimmt keine Haftung für den Fall, dass eine Förderung entgegen der ursprünglichen Einschätzung nicht oder nicht in der erwarteten Höhe bewilligt wird.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, FörderPilot alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere zutreffende Angaben zu Person, Eigentumsverhältnissen, Gebäude und Maßnahme sowie die fristgerechte Übermittlung von Rechnungen, Zahlungsnachweisen und sonstigen für die Auszahlung erforderlichen Dokumenten.

Verzögerungen oder Nachteile, die durch unvollständige, verspätete oder unrichtige Mitwirkung des Kunden entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von FörderPilot.

Der Kunde bestätigt mit Beauftragung, dass mit der beantragten Maßnahme noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde, sofern dies nach den geltenden Förderrichtlinien Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, und dass keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme beantragt oder in Anspruch genommen wird.

§ 8 Haftung

FörderPilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von FörderPilot der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung von FörderPilot für die Nichtbewilligung, Kürzung, Rückforderung oder verspätete Auszahlung einer Förderung durch BAFA oder KfW ist ausgeschlossen, soweit FörderPilot die ihm obliegende Prüfungs- und Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Förderstelle liegen, sowie für nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinien oder Erschöpfung von Fördertöpfen.

§ 9 Nutzung von Dienstleistern und elektronische Kommunikation

FörderPilot ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dienstleister einzusetzen (u. a. für Hosting, Formularverarbeitung, Automatisierung, elektronische Signatur und Dokumentenverwaltung). Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt grundsätzlich elektronisch per E-Mail und, sofern vom Kunden gewünscht, über WhatsApp.

Der Kunde willigt mit Beauftragung in die elektronische Übersendung von Vertragsdokumenten sowie in deren elektronische Signatur ein. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Da es sich bei unseren Leistungen um Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern handelt, die im Fernabsatz (Website, E-Mail, Telefon) geschlossen werden, steht dem Kunden grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular wird dem Kunden vor bzw. spätestens mit Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

FörderPilot beginnt regelmäßig bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Prüfung der Förderfähigkeit und der Vorbereitung der Antragsunterlagen, um dem Kunden eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Da die Rechnungsstellung jedoch erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgt, entstehen dem Kunden im Fall eines Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist regelmäßig keine Kosten für bis dahin erbrachte Teilleistungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag endet automatisch mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung (insbesondere Abschluss des Förderverfahrens) oder durch Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

FörderPilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Kunden ergeben sich aus unserer gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung unter foerderpilot.com/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

FörderPilot ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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