Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Pflicht beim Heizungstausch – und förderfähig
Die Heizlastberechnung bestimmt raumgenau, wie viel Heizleistung Ihr Haus wirklich braucht – die Grundlage für die richtige Wärmepumpen-Größe. Beim Heizungstausch ist sie gesetzlich vorgeschrieben und wird im KfW-Antrag mitgefördert.
Heizlastberechnung auf einen Blick
Was: Raumweise Berechnung des Wärmebedarfs nach DIN EN 12831
Pflicht: Beim Einbau einer Wärmepumpe gesetzlich vorgeschrieben (GEG §60c)
Förderung: Als Umfeldmaßnahme im KfW-Heizungsantrag mit bis zu 70% mitgefördert
Preis: 590 € digital · 990 € mit Vor-Ort-Aufnahme
Eine Wärmepumpe funktioniert nur dann effizient, wenn sie exakt zur benötigten Heizleistung passt. Ist sie zu groß dimensioniert, taktet sie ständig, verschleißt schneller und kostet unnötig viel in der Anschaffung. Ist sie zu klein, wird das Haus an kalten Tagen nicht warm. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 liefert die exakte Zahl – und ist zugleich die Grundlage für die Heizkörper-Prüfung und den hydraulischen Abgleich.
Reicht nicht die Faustformel nach Verbrauch?+
Für eine grobe Ersteinschätzung ja (unser Wärmepumpen-Check nutzt sie) – für die Anlagenauslegung und den KfW-Antrag ist die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben.
Macht das nicht der Heizungsbauer?+
Viele Betriebe haben dafür weder Zeit noch Software – deshalb übernehmen wir das als deren Partner. Ihr Heizungsbauer bekommt den fertigen Bericht und kann direkt auslegen.
Welche Unterlagen brauche ich?+
Ideal sind Grundrisse und Angaben zu Baujahr, Fenstern und Dämmung. Fehlen Unterlagen, nehmen wir das Gebäude beim Vor-Ort-Termin selbst auf.
Wird die Heizlastberechnung gefördert?+
Ja – im Zuge des Heizungstauschs zählt sie als Umfeldmaßnahme zu den förderfähigen Kosten des KfW-Antrags, mit derselben Quote wie die Heizung selbst (bis zu 70%).