Hydraulischer Abgleich (Verfahren B): 15% Zuschuss – oder im KfW-Antrag mitgefördert
Beim hydraulischen Abgleich bekommt jeder Heizkörper exakt die Wassermenge, die sein Raum braucht. Das spart bis zu 15% Energie, macht die Heizung leiser – und ist beim Heizungstausch Pflicht für die KfW-Auszahlung.
Hydraulischer Abgleich auf einen Blick
Was: Einregulierung aller Heizkörper auf Basis der raumweisen Heizlast (Verfahren B)
Förderweg 1: Als Einzelmaßnahme (Heizungsoptimierung) 15% BAFA-Zuschuss
Förderweg 2: Beim Heizungstausch als Umfeldmaßnahme im KfW-Antrag – bis zu 70%
Pflicht: Für die Auszahlung der KfW-Heizungsförderung vorgeschrieben
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Zwei Förderwege – wir wählen den besseren für Sie: Optimieren Sie nur die bestehende Heizung, gibt es 15% von der BAFA. Tauschen Sie die Heizung, läuft der Abgleich als Umfeldmaßnahme im
KfW-Antrag mit – dort mit bis zu 70%.
Beim vereinfachten Verfahren A werden die Ventile nach Schätzwerten eingestellt. Das förderfähige Verfahren B basiert dagegen auf der raumweisen Heizlastberechnung – jeder Heizkörper wird exakt auf den tatsächlichen Bedarf seines Raums einreguliert. Für die BEG-Förderung und die KfW-Heizungsförderung ist Verfahren B vorgeschrieben.
Ist der Abgleich beim Heizungstausch wirklich Pflicht?+
Ja – ohne Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B zahlt die KfW die Heizungsförderung nicht aus. Wir liefern den VdZ-Nachweis gleich mit.
Wer stellt die Ventile ein?+
Die Einstellung übernimmt Ihr Heizungsbauer nach unseren berechneten Werten – wir liefern die raumweise Berechnung und die Dokumentation für die Förderstelle.
Brauche ich dafür neue Thermostatventile?+
Nur, wenn Ihre Ventile nicht voreinstellbar sind. Der Tausch ist dann als Teil der Heizungsoptimierung mit 15% förderfähig.
Lohnt sich der Abgleich auch ohne neue Heizung?+
Ja – bis zu 15% Energieersparnis bei ein paar hundert Euro Kosten, davon übernimmt die BAFA 15%. Eine der günstigsten Effizienzmaßnahmen überhaupt.