Antragsservice: Wir stellen Ihren Förderantrag – BAFA und KfW
Zwei Förderstellen, zwei Verfahren – ein Ansprechpartner. Sie laden Ihr Angebot hoch, wir ordnen es dem richtigen Programm zu, erstellen alle Unterlagen und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
💡Sie müssen nicht wissen, welches Programm zuständig ist.
Laden Sie einfach Ihr Angebot hoch – wir ordnen es BAFA oder KfW zu und sagen Ihnen, was möglich ist.
Woher weiß ich, ob BAFA oder KfW zuständig ist?+
Gar nicht nötig – das ist unser Job. Faustregel: Heizungstausch läuft über die KfW, alles an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung, Dach) über das BAFA. Bei kombinierten Vorhaben koordinieren wir beide Anträge parallel.
Warum gilt die Geld-zurück-Garantie nur bei BAFA?+
Beim BAFA stellen wir den Antrag als Ihr Bevollmächtigter – das Ergebnis liegt in unserer Hand. Beim KfW-Zuschuss stellen Sie den Antrag selbst im KfW-Portal (gesetzlich so vorgesehen); wir bereiten alles vor und begleiten Sie dabei. Unsere Leistung ist dort die BzA und die komplette Vorbereitung.
Was passiert bei einer Ablehnung?+
Bei BAFA-Anträgen gilt unsere Geld-zurück-Garantie: Kommt keine Förderzusage, erhalten Sie unser Honorar zurück. Wir prüfen vorab so gründlich, dass Ablehnungen die absolute Ausnahme sind – die häufigsten Gründe (Anzahlung, fehlende Vertragsklausel, zu später Antrag) fangen wir vor der Einreichung ab.