Was macht FörderPilot genau?+
Wir übernehmen die komplette Förderabwicklung für Ihre Sanierung: Angebot prüfen, Antrag bei BAFA oder KfW stellen, Nachweise erstellen, Auszahlung begleiten. Sie laden Ihr Handwerkerangebot hoch – den Rest machen wir.
Kann ich den Förderantrag nicht einfach selbst stellen?+
Für BEG-EM-Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben – ohne EEE kein Antrag. Auch der KfW-Heizungsantrag braucht die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Experten. Genau das sind wir.
Für welche Regionen arbeitet ihr?+
Digital für ganz Deutschland. Vor-Ort-Termine (Heizlast, iSFP, Energieausweis Bedarf, KfW Vor-Ort-Paket) bieten wir in Rheinland-Pfalz und dem angrenzenden Umland von Landau an.
Wie schnell geht das?+
Nach Upload prüfen wir Ihr Angebot in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Die Antragstellung erfolgt sofort nach Ihrer Signatur. Wie lange die Förderstelle für die Zusage braucht, liegt bei BAFA/KfW – aktuell meist wenige Wochen.
Was kostet der Förderservice?+
Für BAFA-Einzelmaßnahmen ab 199 € Eigenanteil (Haustür), Fenster 349 €, Dämmung 549 €, Dach 749 €. Unsere Leistung ist selbst zu 50% gefördert – Sie zahlen nur den Eigenanteil. KfW-Heizungspakete ab 495 €. Alle Preise auf der Preisseite.
Wann muss ich bezahlen?+
Bei BAFA-Anträgen erst nach Ihrer Förderzusage. Keine Förderzusage = keine Rechnung. Bei KfW-Paketen, Heizlast, iSFP und Energieausweis nach Leistungserbringung.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?+
Bei BAFA-Anträgen zahlen Sie dann nichts. Bislang wurden 100% unserer eingereichten Anträge bewilligt – weil wir vor Einreichung prüfen, ob die Maßnahme wirklich förderfähig ist.
Sind eure Kosten selbst förderfähig?+
Ja, bei BAFA-BEG-EM-Anträgen werden unsere Leistungen als Energieeffizienz-Experten mit 50% bezuschusst – deshalb zeigen wir Ihnen immer den Eigenanteil nach Förderung.
Was brauche ich, um zu starten?+
Nur das Angebot Ihres Handwerkers. Alles Weitere – Vollmacht, Verträge, Nachweise – bereiten wir vor. Sie signieren digital am Handy.
Wann darf ich mit der Sanierung anfangen?+
Erst nach Antragstellung – und sicherheitshalber erst nach der schriftlichen Förderzusage. Anzahlung, Auftragsvergabe oder Baubeginn vor dem Antrag kosten Sie die komplette Förderung.
Was ist die „Vertragsfalle“?+
Der Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker muss eine aufschiebende Bedingung enthalten – er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Fehlt sie, lehnt die KfW ab. Wir liefern die korrekte Klausel.
Wie läuft die Auszahlung?+
Nach Abschluss und Bezahlung laden Sie die Rechnung bei uns hoch. Wir reichen den Verwendungsnachweis ein, die Förderstelle überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Ich habe noch keinen Handwerker – was nun?+
Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen geprüften Fachbetrieb aus unserem Partnernetzwerk. Sie erhalten ein Angebot, wir kümmern uns parallel um die Förderung.
Wie hoch ist die Förderung für Fenster, Türen, Dämmung, Dach?+
15% Zuschuss von der BAFA auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr (max. 4.500 €). Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 € und es gibt 5% Bonus auf den Anteil darüber (max. 10.500 €).
Wie hoch ist die Förderung für die Heizung?+
KfW 458: 30% Grundförderung, plus 16% Klimageschwindigkeitsbonus (Selbstnutzer; beim Tausch von Öl/Nachtspeicher immer, bei Gas und Biomasse nur ab 20 Jahre Anlagenalter), plus gestaffelter Einkommensbonus (40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Gedeckelt auf 70% (80% nur mit 40%-Einkommensbonus). Förderfähig: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7. Bis zu 19.600 € bei 70%.
Was bringt mir ein iSFP?+
Der individuelle Sanierungsfahrplan verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und schaltet 5% Bonus frei. Er kostet nach 50% Förderung 650 € (EFH/ZFH) und lohnt sich bei Projekten über 30.000 €.
Gilt die Förderung auch für vermietete Immobilien?+
Ja. Vermieter erhalten bei der Gebäudehülle die vollen 15% und beim Heizungstausch die Grundförderung von 30% – nur die Selbstnutzer-Boni entfallen.
Kann ich mehrere Maßnahmen kombinieren?+
Ja – z.B. Fenster und Haustür in einem BAFA-Antrag, die Heizung parallel über die KfW. Wir bündeln, was sich bündeln lässt, und achten auf die Kostengrenzen.
Muss die Heizung für Heizungsoptimierung ein Mindestalter haben?+
Ja, für Fußbodenheizung nachrüsten und hydraulischen Abgleich als BAFA-Einzelmaßnahme muss die bestehende Heizung mindestens 2 Jahre alt sein.
Was kostet die Partnerschaft für Handwerksbetriebe?+
Nichts. Wir rechnen unseren Service direkt mit dem Endkunden ab – für Betriebe entstehen keine Gebühren, keine Provisionen, keine Bindung.
Was muss ich als Betrieb konkret tun?+
Digital signieren: Liefer-/Leistungsvertrag und die von uns ausgefüllte Fachunternehmererklärung. Alles andere erledigen wir – inklusive Kundenrückfragen.
Vermittelt ihr auch Kunden an Partnerbetriebe?+
Ja. Hausbesitzer fragen uns regelmäßig nach Handwerkern – als Partner erhalten Sie diese Anfragen aus Ihrer Region, kostenlos und ohne Provision.