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Fenster-Förderung 2026: Bis zu 4.500 € BAFA-Zuschuss für neue Fenster

Neue Fenster senken Ihre Heizkosten um bis zu 20% – und der Staat zahlt kräftig mit. Hier erfahren Sie, wie viel Zuschuss Sie bekommen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie ohne Papierkram an Ihr Geld kommen.

Fenster-Förderung auf einen Blick
Fördersatz: 15% der förderfähigen Kosten (BAFA, BEG EM)
Maximal: €4.500 Zuschuss pro Wohneinheit (bei €30.000 Kosten)
Technisch: U-Wert des Fensters ≤ 0,95 W/(m²K)
Wichtig: Antrag zwingend vor Auftragsvergabe – durch einen Energieeffizienz-Experten (übernehmen wir)

Was wird gefördert?

  • Austausch alter Fenster gegen neue Wärmeschutzfenster (U-Wert ≤ 0,95)
  • Fenstertüren und Balkontüren
  • Dachflächenfenster (U-Wert ≤ 1,0)
  • Ertüchtigung bestehender Fenster (z.B. neue Verglasung, U-Wert ≤ 1,1)
  • Notwendige Nebenarbeiten: Demontage, Entsorgung, Anpassung der Laibung, Rollläden im Zuge des Tauschs

Wie viel Förderung bekommen Sie? Rechenbeispiel

Familie Weber tauscht 14 Fenster in ihrem Einfamilienhaus (Baujahr 1985). Das Angebot des Fensterbauers: €24.000.

PositionBetrag
Förderfähige Kosten€24.000
BAFA-Zuschuss (15%)€3.600
Antragsservice FörderPilot (Eigenanteil)–€349
Ersparnis unterm Strich€3.251

Das Geld wird nach Abschluss der Maßnahme direkt auf das Konto der Familie ausgezahlt.

4.500 € %
Wie viel bekommen Sie?
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Voraussetzungen für die Fenster-Förderung

  • Das Gebäude ist älter als 5 Jahre (Bauantrag)
  • Der Antrag wird vor Auftragsvergabe und Baubeginn gestellt
  • Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt die technische Projektbeschreibung – das übernehmen wir für Sie
  • Umsetzung durch einen Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung
  • Mindestinvestition: €2.000 brutto
  • Bei Tausch von mehr als 1/3 der Fensterfläche: Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gesetzlich vorgeschrieben – erstellen wir für Sie
⚠ Häufigster Fehler: Der Auftrag wird unterschrieben oder eine Anzahlung geleistet, bevor der Antrag gestellt ist – dann ist die Förderung unwiderruflich verloren. Schicken Sie uns Ihr Angebot, bevor Sie unterschreiben.

So läuft's mit FörderPilot

  • 1. Angebot hochladen – 5 Minuten online oder per WhatsApp
  • 2. Wir prüfen & beantragen – inkl. technischer Projektbeschreibung und BAFA-Antrag
  • 3. Förderzusage abwarten – dann Auftrag erteilen und einbauen lassen
  • 4. Auszahlung – wir reichen den Verwendungsnachweis ein, das Geld kommt aufs Konto
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  • Prüfung Ihres Angebots auf Förderfähigkeit
  • BAFA-Antrag komplett – von der Antragstellung bis zur Auszahlung
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Kein Problem – wir vermitteln Ihnen kostenlos & unverbindlich einen geprüften Betrieb aus der Region. Anfrage abschicken – den Rest machen wir!

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Werden auch einzelne Fenster gefördert?+
Ja – solange die Gesamtmaßnahme mindestens €2.000 brutto kostet und die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Bekomme ich mit iSFP mehr Förderung?+
Seit 21.07.2026 bringt der iSFP-Bonus nur noch bei Projekten über €30.000 zusätzliche Prozente. Sein Hauptvorteil beim Fenstertausch: Die förderfähigen Kosten steigen von €30.000 auf €60.000 – relevant, wenn Sie mehrere Maßnahmen kombinieren.
Kann ich Rollläden mitfördern lassen?+
Ja, wenn sie im Zuge des Fenstertauschs erneuert werden, zählen sie zu den förderfähigen Nebenkosten.
Gilt die Förderung auch für vermietete Objekte?+
Ja, die BAFA-Förderung gilt für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude gleichermaßen.
Was, wenn ich noch kein Angebot habe?+
Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen geprüften Fensterbauer aus unserem Partnernetzwerk – Sie erhalten ein Angebot, wir kümmern uns um die Förderung.