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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht beim Fenstertausch – wir erstellen es für Sie

Neue Fenster machen das Haus dichter – die Feuchtigkeit muss trotzdem raus. Das Lüftungskonzept weist nach, dass Ihr Gebäude auch nach der Sanierung ausreichend lüftet, und schützt Sie vor Schimmelschäden.

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

  • Beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterfläche – gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei der Dämmung von mehr als einem Drittel der Dachfläche
  • Von der BAFA als Nachweis im Rahmen der Einzelmaßnahme erwartet – ohne Lüftungskonzept droht die Ablehnung des Verwendungsnachweises
💡 Keine Sorge vor teurer Technik: In den meisten Fällen zeigt das Konzept, dass Fensterfalzlüfter oder die vorhandene Lüftung ausreichen – eine Lüftungsanlage ist nur selten nötig.

So läuft's mit FörderPilot

  • 1. Daten aus Ihrem Antrag – wir nutzen die Angaben und Fotos aus Ihrem Förderantrag, kein Extra-Termin nötig
  • 2. Berechnung nach DIN 1946-6 – raumweise Prüfung der Lüftung zum Feuchteschutz
  • 3. Konzept & Empfehlung – inkl. konkreter Maßnahme (z.B. Fensterfalzlüfter), direkt abgestimmt mit Ihrem Fensterbauer
Lüftungskonzept zur Einzelmaßnahme
Pflicht beim Tausch von mehr als 1/3 der Fensterfläche – wir prüfen und erstellen das Lüftungskonzept gleich mit.
  • Prüfung, ob ein Lüftungskonzept nötig ist
  • Berechnung nach DIN 1946-6 durch unseren Experten
✓ 50% gefördert
€398 €199
Ihr Eigenanteil nach Förderung

Häufige Fragen zum Lüftungskonzept

Ist das Lüftungskonzept wirklich Pflicht?+
Ja – sobald mehr als ein Drittel der Fensterfläche getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird, verlangt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Ihr Fachbetrieb muss es in der Fachunternehmererklärung bestätigen.
Brauche ich dann eine Lüftungsanlage?+
Meistens nicht. Oft reichen Fensterfalzlüfter, die unauffällig im Fensterrahmen sitzen. Nur wenn der Feuchteschutz anders nicht gesichert ist, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen – diese ist dann als Teil der Maßnahme förderfähig.
Was kostet das Lüftungskonzept?+
Das Lüftungskonzept kostet 398 € und ist – wie unsere BAFA-Leistungen – selbst zu 50% gefördert, Ihr Eigenanteil liegt also bei effektiv 199 €. Es ist nicht im Förderservice enthalten und wird bei Bedarf separat beauftragt.