Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht beim Fenstertausch – wir erstellen es für Sie
Neue Fenster machen das Haus dichter – die Feuchtigkeit muss trotzdem raus. Das Lüftungskonzept weist nach, dass Ihr Gebäude auch nach der Sanierung ausreichend lüftet, und schützt Sie vor Schimmelschäden.
Ist das Lüftungskonzept wirklich Pflicht?+
Ja – sobald mehr als ein Drittel der Fensterfläche getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird, verlangt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Ihr Fachbetrieb muss es in der Fachunternehmererklärung bestätigen.
Brauche ich dann eine Lüftungsanlage?+
Meistens nicht. Oft reichen Fensterfalzlüfter, die unauffällig im Fensterrahmen sitzen. Nur wenn der Feuchteschutz anders nicht gesichert ist, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen – diese ist dann als Teil der Maßnahme förderfähig.
Was kostet das Lüftungskonzept?+
Das Lüftungskonzept kostet 398 € und ist – wie unsere BAFA-Leistungen – selbst zu 50% gefördert, Ihr Eigenanteil liegt also bei effektiv 199 €. Es ist nicht im Förderservice enthalten und wird bei Bedarf separat beauftragt.